75 Jahre Grundgesetz - ein wichtiges Jubiläum!

Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, trat durch die Verkündung des Grundgesetzes in der danach entstehenden Bundesrepublik eine neue Verfassung in Kraft. Der Parlamentarische Rat, der diese Verfassung erarbeitet hat, gab damit dem neuen Staat eine juristische und staatsrechtliche Grundlage. Um dieses Ereignis gebührend zu würdigen, möchten wir vom Archiv der deutschen Frauenbewegung Ihnen einige Inhalte an die Hand geben, die über die Arbeit am Grundgesetz und den daran beteiligten Frauen informieren.


Neues Ausstellungsprojekt

Anlässlich des Jubiläums 75 Jahre Grundgesetz kann das AddF durch die Unterstützung der Stiftung Orte der Demokratiegeschichte eine Internetausstellung zu Elisabeth Selbert und der Gleichberechtigung konzipieren. Hier erfahren Sie alles zu unserem neuen Ausstellungsprojekt.


Dossier: Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam - das Ringen um Artikel 3 Abs. 2

Am 23. Mai 1949, trat durch die Verkündung des Grundgesetzes in der danach entstehenden Bundesrepublik eine neue Verfassung in Kraft.
Gleich zu Beginn, in den Grundrechten, ist eine Revolution zu finden: In Artikel 3 Abs. 2 legt das Grundgesetz die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter fest. Dort heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit formuliert zum ersten Mal eine deutsche Verfassung die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. Wie ist es zu dieser Regelung gekommen? War es tatsächlich der Kampf der Frauen gegen die Männer im Parlamentarischen Rat, der hierfür nötig war?

Im neuen Dossier von Kerstin Wolff erfahren Sie alles rund um die Implementierung des so wichtigen Gleichstellungsparagraphen.
Das ganze Dossier finden Sie hier.

Dossier: Elisabeth Selbert

"Ich bin Jurist und unpathetisch und ich bin Frau und Mutter und zu frauenrechtlerischen Dingen gar nicht geeignet." - Diesen Satz sagte Elisabeth Selbert in ihrer Radioansprache am 18.01.1949 nach der Verabschiedung des Gleichberechtigungsparagraphen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Doch trifft diese Selbsteinschätzung der Politikerin und Juristin aus Kassel zu?
Erfahren Sie mehr im biografischen Dossier zu Elisabeth Selbert.

Vortragsangebot: 75 Jahre Grundgesetz - Wie die Gleichberechtigung in die Verfassung kam

 "75 Jahre Grundgesetz - Wie die Gleichberechtigung in das Grundgesetz kam".
In diesem Vortrag wird der Kampf um den Gleichberechtigungsparagraphen im Parlamentarischen Rat vorgestellt und der Frage nachgegangen,  welche Rolle die Kasseler Anwältin und SPD-Mitglied Elisabeth Selbert, die Zusammenarbeit im Parlamentarischen Rat verlief und was es mit der Formulierung aus dem Art. 7, Abs. 1 der Verfassung der DDR auf sich hatte. Zu den Vortragsangeboten

Frauen im Verfassungskonvent

75 Jahre Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee

Kerstin Wolff sucht im Gespräch mit Eva Linner, Manuela Rienks und Nadja Renner nach Frauen im Verfassungskonvent von 1948.
30 Experten - Männer aus der Politik - diskutierten über die Neugestaltung Deutschlands und damit verbundene Verfassungsfragen. Doch was war mit den Frauen? Wie traten sie beim Verfassungskonvent in Erscheinung, wenn nicht als offiziell geladene Expertinnen? Warum wurden sie nicht mitgedacht? Wurde damals die Gleichberechtigung nach Artikel 3 Absatz 2 schon diskutiert? Diese und noch mehr Fragen besprechen die vier Frauen. 

Hier geht's zum Gespräch.

Dossier: "Grundgesetz und Parlamentarischer Rat" der Bundeszentrale für politische Bildung

Im Dossier "Grundgesetz und Parlamentarischer Rat" der bpb erfahren Sie alles rund um die ersten Ideen und die Zusammensetzung des parlamentarischen Rats, die Entstehung des Grundgesetzes, die heutigen ausführenden Gremien des Grundgesetzes bis zum Gesetzestext selbst.
In vielen interessanten Unterkapiteln können Sie voll eintauchen in die Geschichte des Grundgesetzes.
Hier geht's zum Dossier.

"Gleichberechtigung als Prozess. Ideen - Entwicklungen - Folgen" Ariadne Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 75 | 2019

Vor 75 Jahren wurde sowohl in der Verfassung der DDR als auch im Grundgesetz der BRD die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter verankert.Beide Formulierungen ließen die Regelung der Weimarer Reichsverfassung von 1919 hinter sich, die in Artikel 109,1 festgelegt hatte: »Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. «
Was die Formulierung aus dem Jahr 1949 konkret bedeutete, wie es dazu kam und welchen Weg die Gleichberechtigung in Deutschland – und in anderen Ländern – danach eingeschlagen hat, diese Fragen stehen im Zentrum des Heftes.

Hier gelangen Sie direkt zum Heft.

Artikel: Mit Rotstift und Contenance - Notizen zur Gleichberechtigung bei Elisabeth Selbert; Ariadne Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 75 | 2019

126 Archivkartons umfasst der Nachlass von Elisabeth Selbert, in 826 Datensätzen zu den darin enthaltenen einzelnen Mappen wird Auskunft über deren Inhalt gegeben. Damit lässt sich vieles rekonstruieren aus dem Leben dieser Frau, die Entscheidendes dazu beigetragen hat, den Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter in der Verfassung der BRD zu verankern und in den Jahrzehnten danach seine Umsetzung voranzutreiben.Vieles, doch manches auch nicht. So enthält der Nachlass zum Beispiel nur wenig Persönliches, Privates, er beinhaltet in erster Linie Unterlagen der politischen Arbeit. Wie ist sie aufgetreten, wie hat sie ihre Anliegen rüber gebracht‹? Wie trat sie als Rednerin auf? Gibt der Nachlass dazu Auskunft? Das versucht Cornelia Wenzel in diesem Beitrag rauszufinden.

Hier kommen Sie direkt zum Artikel.

Artikel: Gleichberechtigt! Die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf im Kampf um Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz 1948/49; Ariadne Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 75 | 2019

Die Gleichberechtigung im Grundgesetz zu verankern, das war 1948/49 keine Selbstverständlichkeit. Hitzige Debatten wurden in der politischen Öffentlichkeit und im Parlamentarischen Rat (ParlR) geführt. Die bürgerlichen Parteien im ParlR einschließlich ihrer beiden weiblichen Abgeordneten lehnten den Antrag der SPD-Fraktion zur Verankerung der Gleichberechtigung ab. Der Artikel von Karin Gille-Linne behandelt die Frage, wie der Satz ›Männer und Frauen sind gleichberechtigt‹, vertreten von der Juristin Dr. Elisabeth Selbert, dennoch Verfassungsrecht wurde.

Hier gelangen Sie zum kompletten Artikel.

Podcast: HerStory zu Elisabeth Selbert - Die Mutter des Grundgesetzes

Wir verdanken ihr einen einfachen aber doch so einflussreichen Satz im Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Elisabeth Selbert argumentierte 1948 im Parlamentarischen Rat mit Herzblut dafür, dass Frauen den Männern gleichgestellt werden. Dennoch erfährt Selberts Engagement bis heute wenig Beachtung. Und ihr passionierter Kampf für die Gleichstellung wurde noch zu Lebzeiten für Selbert zum Karrierekiller.

Hören Sie rein in die HerStory Podcastfolge von Jasmin Lörchner zu Elisabeth Selbert.

Animationsfilm zum 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert

Die Kasseler Trickfilmerinnen Katrin Nicklas und Frauke Striegnitz haben anlässlich des 125sten Geburtstages von Elisabeth Selbert einen kurzen Animationsfilm über Elisabeth Selbert und ihre zentrale Rolle bei der Aufnahme der Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland realisiert. Unterstützt wurde dieses Vorhaben von der Stadt Kassel und dem Archiv der deutschen Frauenbewegung.

zum Animationsfilm

Archiv der deutschen Frauenbewegung
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