Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband
von Helke Dreier
Der DSB geht auf die Tradition des 1865 gegründeten Allgemeinen Deutschen Frauenverein, dieser hatte sich 1928 in Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband umbenannt. Die Wiedergründung am 27. Januar 1948 in der Mensa der Technischen Universität Berlin ging von Frauen aus, die bereits während der Weimarer Republik in der Frauenbewegung aktiv gewesen waren, so blickt er auf eine lange Tradition der staatsbürgerlichen Bildung und des gesellschaftlichen Engagements für die Gleichstellung von Frauen zurück.[2]
Zur Entstehung
„Getrieben von der Verpflichtung, nach den politischen Ereignissen der letzten 14 Jahre die Formen wahrer Demokratie in Deutschland an unserem Teil zu verwirklichen, haben wir uns zusammengeschlossen. Wir erstreben die Heranbildung zu staatsbürgerlichem Denken und staatsbürgerlicher Verantwortung. [...] Der Geist, mit dem wir diese Arbeit erfüllen wollen, ist der der staatsbürgerlichen Freiheit der Person, der Achtung vor dem einzelnen Menschen, sowie der demokratischen Verantwortung gegenüber dem Volksganzen. [...] Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Frauen, deren Verwirklichung auf allen Gebieten der öffentlichen Ordnung wir prüfen und verfolgen werden, ist uns selbstverständliche Voraussetzung unserer Arbeit, ebenso wie das Zusammenwirken mit allen gleichgerichteten internationalen Frauenverbänden.“[3]
Neugründung nach 1945
Der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband, der sich 1933 aufgelöst hatte, um als Frauenorganisation der Gleichschaltung unter dem Dach des Deutschen Frauenwerks (DFW)zu entgehen, gründete sich 1947 neu. Die Initiative für die Wiedergründung des Verbandes ging von Frauen aus, die bereits während der Weimarer Republik in der Frauenbewegung aktiv gewesen waren, darunter Agnes von Zahn-Harnack (1884-1950), Marie Elisabeth Lüders (1878-1966) und Else Ulich-Beil (1886-1965). Die Verwendung des Namens „Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband“ wurde von der Alliierten Kommandantur allerdings nicht genehmigt mit der Begründung, dass ein deutscher Staat nicht existiere und es daher auch keine Staatsbürgerinnen gebe. Den von der Alliierten Kommandantur vorgeschlagenen Namen „Bürgerinnen-Verein“ in Anlehnung an das englische Wort „citizen“ bzw. das französische „citoyen“ lehnten die Frauen, die die Zulassung des Verbandes beantragt hatten, ab, weil er ihrer Ansicht nach nur auf Teile der Bevölkerung abzielte und nicht alle Schichten der Gesellschaft ansprach.[4] Schließlich einigte man sich auf den Namen „Notgemeinschaft 1947“. Diese Gründung wurde von der Alliierten Kommandantur am 22. Dezember 1947 genehmigt, anfangs allerdings nur für den Raum Groß-Berlin. Die Gründungsveranstaltung der ‚Notgemeinschaft 1947‘ fand am 27. Januar 1948 in der Mensa der Technischen Universität Berlin statt. Die Festrede hielt die Physikerin und Patentanwältin Freda Wüsthoff zum Thema „Atomenergie und Frieden“. Den Namen ‚Notgemeinschaft 1947‘ trug der Verband bis Juli 1949. Von da an hieß er wieder ‚Staatsbürgerinnen-Verband‘ – ab Oktober mit dem Zusatz ‚Landesverband des Deutschen Frauenrings‘.[5] Mit dem Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 20. Mai 1959 nannte er sich wieder „Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband“. Am 3. Juli 1959 fand der entsprechende Eintrag ins Vereinsregister statt.
Ziele
Ziel des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes war es, die Frauen staatsbürgerlich politisch zu bilden und „an eine ehrenamtliche Arbeit auf den sozialen und politischen Feldern“ heranzuführen.[6] „Die Notgemeinschaft erstrebt die Heranbildung zum staatsbürgerlichen Denken und zu staatsbürgerlicher Verantwortung im Geiste der Demokratie. Praktisch verwirklicht wird diese Verantwortung in der Leistung sozialer Hilfsarbeit.“[7]
Die Wiedergründung des Verbandes kann auch als Reaktion auf die Gründung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands 1947 gesehen werden. Einige der Frauen, die den Staatsbürgerinnen-Verband wiedergründen wollten, sahen in der Gründung des DFD die Etablierung einer kommunistischen Frauenorganisation, der sie ein bürgerliches Pendant entgegensetzen wollten. So hatte es Else Ulich-Beil z. B. im März 1947 abgelehnt, den Vorsitz des DFD zu übernehmen, weil sie dessen Aussage, überparteilich zu sein, nicht glaubte. Ihrer Ansicht nach war der DFD eine kommunistische Organisation, die von Russland geleitet wurde. Für Nora Melle, ab 1952 Vorsitzende des Staatsbürgerinnen-Verbandes, waren die Fronten nicht so eindeutig. Sie hatte sich anfangs noch am Aufbau des DFD beteiligt, weil sie mit der Gründung dieses Verbandes zum ersten Mal in der Geschichte der Frauenbewegung die Chance gegeben sah, die Spaltung der Frauenbewegung in bürgerlich-liberal und sozialistisch zu überwinden.[8]
Um sich auch thematisch deutlich vom DFD zu distanzieren, rückte die ‚Notgemeinschaft 1947‘ bereits im ersten Jahr nach ihrer Gründung von einer unbedingten und pazifistischen Friedenspolitik ab, wie sie noch im Eröffnungsreferat beim Gründungskongress zum Ausdruck gekommen war. Statt dem Frieden, der zunehmend zum Leitbegriff kommunistischer Rhetorik avancierte, wandte man sich dem Konzept der Freiheit zu, womit immer auch die Freiheit von kommunistischer Unterdrückung gemeint war.[9]
Organisation
Bereits in der im Januar 1948 verabschiedeten Satzung war die Gliederung des Verbandes in Bezirksverbände festgelegt worden, doch spielte diese Form der Organisation erst ab Ende der Fünfziger Jahre eine bedeutendere Rolle, als der Verband seine Tätigkeit immer weiter über Berlin hinaus nach Westdeutschland ausdehnte und damit seinen Anspruch deutlich machte, in ganz Westdeutschland vertreten zu sein.[10]
Zentral für die Arbeit des Staatsbürgerinnen-Verbandes waren die Ausschüsse: Jugendausschuß, Bau- und Wohnungsausschuß, sozialpolitischer Ausschuß, internationaler Ausschuß, Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen, Erziehungsausschuß, Verbraucher-Ausschuß, Rechtsausschuß, um nur einige zu nennen.[11] An den Namen der Ausschüsse lassen sich die Tätigkeitsfelder des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes ablesen.
Ab August 1949 gab der Verband die verbandseigene Zeitschrift „Die Staatsbürgerin“ heraus. Sie erschien monatlich und berichtete über die Arbeit des Verbandes und anderer Frauenverbände, enthielt einen „Leitartikel zu Tagesfragen“, einen Pressespiegel zu Frauenthemen sowie Buch-, Film- und Theaterkritiken.[12] 2004 wurde die Zeitschrift eingestellt.
Aktivitäten
Während der Berlin-Blockade beschränkte die Notgemeinschaft 1947 ihre Hilfs- und Unterstützungsaktionen nicht nur auf Heimkehrer und Flüchtlinge, sondern dehnte sie auch auf bedürftige Bewohnerinnen und Bewohner Berlins aus. Eine dieser Hilfsmaßnahmen war die Aktion ‚Friendly Hands'. Mit Unterstützung der Frauenreferentin der britischen Besatzungsmacht in Berlin, Rita Ostermann, konnten während der Blockade viele Kinder aus Berlin ausgeflogen und im Westen bei in Westdeutschland stationierten amerikanischen und britischen Familien untergebracht werden.[13]
Während des Kalten Krieges engagierte sich der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband bei der Betreuung und Beratung von Ost-Flüchtlingen und ihren Angehörigen. Die Aktion ‚Pakethilfe‘ wurde mit Mitteln aus dem Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen finanziert. Die Pakete gingen vor allem an Familienangehörige von Inhaftierten und Verfolgten des DDR-Regimes.[14]
Außerdem organisierte der Verband seit Anfang der 1950er Jahre verschiedene Arten von Bildungsabenden. Es gab sogenannte ‚Staatsbürgerliche Kurse‘, bei denen Referenten und Referentinnen zu verschiedenen gesellschaftspolitischen Themen referierten, u. a. zum Verteidigungsbeitrag, zum Familienrecht, zur Wehrgesetzgebung, zu Atomfragen oder zur Reform der Sozialversicherung. Daneben gab es die ‚Offene Abende‘, die eher dem geselligen Beisammensein dienten.
Nach der Gründung des Deutschen Frauenrings (DFR) als Dachverband der westlichen Frauenorganisationen übernahm der Staatsbürgerinnen-Verband zusammen mit dem Berliner Frauenbund im DFR den „Ausschuß für Gesamtdeutsche Fragen“, den Vorsitz führte Nora Melle. Dieser Ausschuss organisierte die in den folgenden Jahren regelmäßig stattfindende Tagung für Gesamtdeutsche Fragen, u. a. zu den Themen: „Völkerwanderung in unserer Zeit“, 1953; „Wiedervereinigung Deutschlands“, 1956; „Die Wandlung Deutschlands in den letzten 10 Jahren“, 1957. Diese Tagungen wurden vom Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen finanziert.
Außerdem wurden Berlinbesuche westdeutscher Frauengruppen, Begegnungen mit ostdeutschen Frauen sowie Tagungen system- und ideologiekritischen Inhalts gegen die Sowjetzone bzw. die DDR und die Sowjetunion organisiert.
Vor allem in den Anfangsjahren war die Finanzierung der Aktivitäten des Verbandes schwierig. Überwiegend waren es in dieser Zeit Spenden von befreundeten Frauen aus dem Ausland, mit denen die Arbeit des Vereins durchgeführt werden konnte. In späteren Jahren finanzierte sich der Verband über Mitgliedsbeiträge, Spenden und die Unterstützung durch das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen.
Mitgliedschaften
Der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband war Gründungsmitglied des Deutschen Frauenrings (DFR). Die Mitgliedschaft im DFR kündigte der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband im März 1957. Diese Kündigung wurde satzungsgemäß vollzogen, fand aber nicht ohne Spannungen zwischen den Beteiligten statt. Am 31. Dezember 1958 trat sie in Kraft.[15]
Nach seinem Austritt aus dem Deutschen Frauenring wurde der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband Mitglied in der International Alliance of Women (IAW) und war dort 1960 als selbständiges Mitglied mit sechs Delegiertenstimmen vertreten.[16] 1970 richtete der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband zusammen mit dem Deutschen Frauenring den 22. Dreijahres-Kongreß der IAW in Königstein aus.
Im August 1966 wurde der Verband Mitglied von amnesty international.[17] Heute ist er noch in der IAW und im Deutschen Frauenrat vertreten.[18]
Fazit
Noch immer mit vielen Fragezeichen versehen ist das Verhältnis des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes zum Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen. Fest steht, dass Maria Hampel als Mitglied des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes als Frauenreferentin im Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen tätig war. Folgt man der These von Irene Stoehr, dann war der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband teil eines antikommunistischen Frauennetzwerkes, das sich während der 1950er Jahre in Westdeutschland etablierte. Dieses Netzwerk diente u. a. als Instrument des Austauschs von Informationen über kommunistische Unterwanderungen in Frauenkreisen.[19]
Nach der Wiedervereinigung, als der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband aufgrund der wegfallenden Mittel für die Ostförderung, sich sowohl inhaltlich als auch finanziell neu aufstellen musste, fiel die Neuorientierung schwer. Der Versuch, auch in den östlichen Bundesländern Fuß zu fassen, schlug fehl.[20] Heute besteht der Staatsbürgerinnen-Verband aus zwei Landesverbänden – Berlin und Schleswig-Holstein – und setzt sich für „die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“ ein.[21]
Die Aktenbestände des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes
2016 übergab der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband seinen Archivbestand an das Archiv der Deutschen Frauenbewegung. Der Aktenbestand enthält Teilnachlässe von Louise Otto-Peters[22] und dem Allgemeinen Deutschen Frauenverein[23], einen Nachlasssplitter von Dorothee von Velsen[24] sowie kleinere Sammlungen zu Auguste Schmidt[25], Getrud Bäumer[26] und Nora Melle[27]. Den Hauptteil des Bestandes bildet der Nachlass des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes (DSB) selbst.[28] Er umfasst Materialien von der Wiedergründung des Verbandes 1947 bis in die Gegenwart und wird fortlaufend ergänzt.
Der Nachlass enthält sowohl Dokumente des Bundesverbandes als auch der Landesgruppe Berlin. Die Aktivitäten anderer Landes- und Bezirksgruppen sind u. a. durch Korrespondenzen, Rundschreiben und Berichte überliefert. Zahlreiche Quellen geben Aufschluss über die Arbeit des Verbandes, wie zum Beispiel die Flüchtlingshilfe in den 50er Jahren, die Organisation von staatsbürgerlichen Tagungen oder die Wahl zur Frau des Jahres, die von 1982 bis 2009 jährlich durchgeführt wurde. Im Schriftverkehr und in Unterlagen zu Veranstaltungen spiegelt sich auch die Zusammenarbeit der Staatsbürgerinnen mit anderen Frauenverbänden, wie der Arbeitsgemeinschaft Berliner Frauenverbände, dem Deutschen Frauenring oder der International Alliance of Women.
Im Laufe seines Bestehens erwarb der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband eine umfangreiche Bibliothek zu Frauenfragen. Knapp 2.000 Titel dieser Bibliothek kamen 2016 mit dem Nachlass des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes in das Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel.
In Ergänzung zu den Schriftquellen enthält der Nachlass auch einige Objekte und Plakate sowie ein umfangreiches Fotoarchiv mit über 1.000 Bildern, die teilweise als Einzelfotos, teilweise in Alben überliefert sind. Es handelt sich neben Gruppenbildern und Portraits verschiedener Frauen vor allem um Szenenaufnahmen verschiedener Veranstaltungen des Vereins. Einblick in die Aufbaujahre des Verbandes um 1950 geben hier unter anderem drei Fotoalben, in denen auch zahlreiche bekannte Protagonistinnen der Frauenbewegung in Aktion zu sehen sind, wie zum Beispiel Nora Melle, Else Ulich-Beil, Dorothee von Velsen, Marie Elisabeth Lüders, Theanolte Bähnisch oder Annelise Glaser.
Im Archiv der deutschen Frauenbewegung befinden sich außerdem die Nachlässe des Landesverbandes Hessen (aufgelöst 2001)[29], des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen (noch nicht erschlossen)[30] und des Ortsverbands Oldenburg[31]. Auch zu den Einrichtungen der Organisation wie dem internationalen Studienheim, der Bibliothek und dem Archiv sind Quellen enthalten. Zudem umfasst der Bestand Unterlagen zur Vereinsgeschichte sowie Sammlungen zur Frauenbewegung und zu den im Verband engagierten Frauen.
Fußnoten
Digitalisate (Auswahl)
Findbuch Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband
Programm der Notgemeinschaft, 1947
Faltblatt der Notgemeinschaft 1947, 1948
Übersicht über die staatsbürgerlichen Kurse von 1954
Presseerklärung zum Weltkongress der IAW in Königstein, 1970
insgesamt befinden sich über 1.000 Digitalisate des AddF von und im Zusammenhang mit dem Deutschen Staatsbürgerinnen-Verband in META:
Recherche zum Deutschen Staatsbürgerinnen-Verband
Im Online-Katalog META sind Literaturnachweise, Materialien und Digitalisate zum Deutschen Staatsbürgerinnen-Verband zu recherchieren
Literatur zum Deutschen Staatsbürgerinnen-Verband (Auswahl)
Barowsky, Ella: Wiederaufbau von Demokratie und Selbstverwaltung. Erinnerungen einer Berlinerin "der ersten Stunde", Berlin 1988.
Kischlat, Ilse: Der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband auf der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Erfolge und Probleme, Ergebnisse und Zukunftsvisionen, in: Zwischen Tradition und Moderne. Frauenverbände in der geschichtlichen Kontinuität und im europäischen Diskurs heute, hg. v. Irina Hundt u. Ilse Kischlat, Berlin 2002, S. 97-98.
Knodel, Esther: 40 Jahre Landesverband Baden-Württemberg. Landesfrauenpolitik im zeitgeschichtlichen Kontext, in: Zwischen Tradition und Moderne. Frauenverbände in der geschichtlichen Kontinuität und im europäischen Diskurs heute, hg. v. Irina Hundt u. Ilse Kischlat, Berlin 2002, S. 101-104.
Lemke, Johanna: Dokumentation der Nachkriegsgeschichte des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes 1947-1980, o. O., o. J.
Nienhaus, Ursula: Topographie und Generationenmobilität in der Berliner Frauenbewegung nach 1945, in: Topographie und Mobilität in der Deutschen Frauenbewegung, hg. v. Irina Hundt u. Ilse Kischlat, Berlin 2003, S. 98–107.
Stoehr, Irene; Schmidt-Harzbach, Ingrid: Friedenspolitik und Kalter Krieg. Frauenverbände im Ost-West-Konflikt, in: Frauenpolitik und politisches Wirken von Frauen im Berlin der Nachkriegszeit 1945 – 1949, hg. v. Renate Genth, Reingard Jäkl, Rita Pawlowski, Ingrid Schmidt-Harzbach u. Irene Stoehr, Berlin 1996, S. 229–254.
Stoehr, Irene: Lieber geben als nehmen? Westdeutsche Frauenorganisationen in menschenrechtlicher Perspektive, 1948-1959, in: Menschenrechte und Geschlecht im 20. Jahrhundert. Historische Studien, hg. v. Roman Birke u. Carola Sachse, Göttingen 2018, S. 101–128.
Stoehr, Irene: Traditionsbewußter Neuanfang. Zur Organisation der alten Frauenbewegung in Berlin 1945-1950, in: Frauenpolitik und politisches Wirken von Frauen im Berlin der Nachkriegszeit 1945 - 1949, hg. v. Renate Genth, Reingard Jäkl, Rita Pawlowski, Ingrid Schmidt-Harzbach u. Irene Stoehr, Berlin 1996, S. 193–227.