Das Frauenstimmrecht als "Bürgerpflicht der Frau"
In den 1870er Jahren fragte Hedwig Dohm noch: »Ich frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w. denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimmrecht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese Gesetze von Grund auf ändern. [...] Die Frauen haben Steuern zu zahlen wie die Männer, sie sind verantwortlich für Gesetze, an deren Beratung sie keinen Anteil gehabt; sie sind also den Gesetzen unterworfen, die Andere gemacht. Das nennt man in allen Sprachen der Welt Tyrannei, einfache, absolute Tyrannei, sie mag noch so milde gehandhabt werden, sie bleibt Tyrannei. Die Frau besitzt wie der Sklave Alles, was man ihr aus Güte bewilligt.« (Hedwig Dohm: Jesuitismus im Hausstand, Berlin 1873, S. 168f.