• A-F1-00361 Doppelporträt von Auguste Schmidt und Louise Otto-Peters, ca. 1870. Gemeinfrei.
    A-F1-00361 Doppelporträt von Auguste Schmidt und Louise Otto-Peters, ca. 1870. Gemeinfrei.

    Allgemeiner Deutscher Frauenverein / ADF (1865 - 1933)

    „…für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen…“[1]

Allgemeiner Deutscher Frauenverein

Im Oktober 1865 fand in Leipzig die erste gesamtdeutsche Frauenkonferenz statt, zu der die Vorsitzenden des einige Monate vorher gegründeten Leipziger Frauenbildungsvereins, Louise Otto-Peters (1819-1895) und Ottilie von Steyber (1804-1870), geladen hatten. Ziel der Tagung war der Ideenaustausch und die Vernetzung gleichgesinnter Frauen im gesamten deutschen Raum. Diese fand so erfolgreich statt, dass noch vor Ort, am 18. Oktober, der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet wurde. Damit war der Boden für die Entwicklung der organisierten deutschen Frauenbewegung bereitet.[2]

Zur Verbreitung seiner Ideen und Umsetzung seiner Forderungen nach weiblicher Teilhabe an Bildung und Erwerbsarbeit hielt der ADF im Rahmen seiner Generalversammlungen öffentliche [Frauentage] in wechselnden Städten ab, die häufig zur Gründung lokaler Frauenvereine führten oder die Verbindungen zu bereits bestehenden Frauenbildungsvereinen stärkten. Das von der ersten Vorsitzenden Louise Otto-Peters 1865 initiierte Vereinsorgan [„Neue Bahnen“] diente der steigenden Zahl der örtlichen [Mitgliedsvereine] als gemeinsame Plattform und entwickelte sich zu einer der führenden Zeitschriften der deutschen Frauenbewegung.[3]

Sein Ziel, die Bildungs- und Erwerbschancen von Frauen zu verbessern, verfolgte der ADF nicht nur durch die agitatorische Arbeit und das Verfassen von Petitionen. Er gab sich auch selbst den Zweck Anstalten zu eröffnen, „welche zur gewerblichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsbildung des weiblichen Geschlechts dienen“.[4] 1879 wurde die Gründung eines Stipendienfonds für weibliche Studierende beschlossen und 1894 erfolgte die Eröffnung von Gymnasialkursen für Mädchen in Leipzig.[5] Großzügige Spenden, das Vermächtnis von Luise Lenz-Heymann und die Gründung der Ferdinand-und-Louise-Lenz-Stiftung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1904 sicherten die Finanzierung dieser Einrichtungen.

Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde

1902 starb die erste Vorsitzende und Mitbegründerin des ADF [Auguste Schmidt] (1833-1902), die den Verein seit dem Tod Louise Otto-Peters‘ 1895 geleitet hatte. Ihre Nachfolgerin [Helene Lange] (1848-1930) war die erste Vorsitzende des ADF, die nicht in Leipzig wohnte. Eine Anpassung der Vereinssatzung, die bis Februar 1902 noch den Standort Leipzig als zwingenden Wohnsitz für die erste Vorsitzende und ihre Stellvertreterin festgelegt hatte, erfolgte im Oktober 1902.[6]

Unter dem Vorsitz von Helene Lange verlagerte sich der Arbeitsschwerpunkt des ADF zunehmend auf die Beteiligung der Frauen in der Gemeindearbeit.[7] Auf der Generalversammlung 1905 in Halle wurde die Gründung einer [Zentralstelle für Gemeindeämter] in Frankfurt beschlossen, die im September 1907 unter der Leitung von Jenny Apolant (1874-1925) ihre Arbeit aufnahm. Sie erhob und sammelte eine Fülle von Daten hinsichtlich der erwerbsmäßigen und politischen [Beteiligung von Frauen in den Gemeinden], erteilte Auskünfte über das von ihr gesammelte Material und setzte sich für das [kommunale Frauenwahlrecht] ein.[8]

1910 wurde die Schwerpunktverlagerung auf kommunale Aufgaben auch in der Vereinssatzung festgelegt. Die Namensergänzung „Allgemeiner Deutscher Frauenverein, zugleich Verband für Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde“[9] entsprang einem strategischen [Konzept], das Helene Lange ihrem Vorstand unterbreitet hatte. Hierin schlug sie vor, die Beteiligung der Frauen in der Gemeindearbeit als Alleinstellungsmerkmal des ADF in der vielfältiger werdenden Frauenverbandslandschaft weiter auszubauen: „Das Gebiet der kommunalen Frauenarbeit dehnt sich beständig aus, Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und praktischen Anregungen ist nirgends gegeben, denn der Bund deutscher Frauenvereine kann bei der Weite seines Arbeitsgebiets und dem zeitraubenden Austrag von Meinungsverschiedenheiten, zu dem er ständig gezwungen ist, diese Aufgabe nicht lösen. Mein Vorschlag geht deshalb dahin, den A.D.F.V. und sein Organ, die 'Neuen Bahnen' in stärkerer Weise als bisher zu einer Vertretung dieses Arbeitsgebiets zu machen“.[10]
Auch wenn sie diesen Teil ihres Konzeptes erfolgreich umsetzen konnte, so scheiterte Helene Lange doch mit dem darin enthaltenen Vorschlag, ihr Amt als erste Vorsitzende niederzulegen. Erst 11 Jahre später konnte sie es an Dorothee von Velsen (1883-1970) übergeben.

„Staatsbürgerliche Kulturaufgaben“

Als [Dorothee von Velsen] 1921 den Vorsitz des ADF übernahm, trat sie ein schweres Erbe an. Unter der Inflation schmolz das ansehnliche Vermögen des Verbandes dahin, was seine Wirkungsmöglichkeiten auf vielen Ebenen beschränkte und unter anderem zur Schließung der kostenintensiven Zentralstelle für Gemeindeämter führte. Viele der ehemaligen Vereinsziele, von der Zulassung der Frauen zum Abitur und Universitätsstudium, bis hin zum politischen Wahlrecht, waren erreicht und das Engagement in den Mitgliedsvereinen ließ nach. Mit einem auf fünf Frauen reduzierten Vorstand, verjüngt durch sie selbst und Else Ulich-Beil, stand Dorothee von Velsen vor der Aufgabe, das Bestehen des Verbandes zu sichern und seine Organisation und inhaltliche Ausrichtung an die veränderten Verhältnisse anzupassen.[11]

Dies gelang ihr durch die Angliederung an den Weltbund für Frauenstimmrecht als Zweigverein 1923 und durch die erweiterte inhaltliche Ausrichtung des Verbandes auf staatsbürgerliche Aufgaben. So wurde auf der außerordentlichen Generalversammlung in Leipzig 1923 folgender Verbandszweck festgelegt: „Der Allgemeine Deutsche Frauenverein bezweckt den Zusammenschluß von Personen und Vereinen, die ihre Bestrebungen auf Einsetzung der Frau in die volle Mitarbeit an den staatsbürgerlichen Kulturaufgaben richten, sowie eine wahre Gleichberechtigung der Frau im öffentlichen und privaten Leben erstreben. Er ist als deutscher Zweig dem Weltbund für Frauenstimmrecht angeschlossen. Das Aufgabengebiet der Ortsgruppen erblickt er in erster Linie in planmäßiger Erweiterung des Fraueneinflusses in der Gemeinde.“[12] Fünf Jahre später, am 29.10.1928, erfolgte die Namensänderung zugunsten der Betonung des staatsbürgerlichen Schwerpunktes. Der Verband nannte sich nunmehr: „Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband E. V. — Allgemeiner Deutscher Frauenverein 1865“.[13] Als solcher löste er sich 1933 auf, um der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu entgehen. 1947 nahmen einige Frauen die Arbeit wieder auf und gründeten einen Verband, der sich ab 1949 wieder „Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband“ nannte und der bis heute besteht.

Die Aktenbestände des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins

2016 übergab der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband seine umfangreichen Aktenbestände dem Archiv der Deutschen Frauenbewegung. Der Nachlass ist in mehrere Teile gegliedert und enthält als solchen einen Teilnachlass des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, der Gegenstand der folgenden Beschreibung ist.

Der Teilnachlass des ADF hat eine Laufzeit von 1885 bis 1933 mit sehr uneinheitlicher Überlieferungsdichte. In die Amtszeit von Louise Otto-Peters als Verbandsvorsitzende datieren nur fünf Dokumente, darunter zwei Kassenbücher[14] und eine Satzung des ADF von 1885. Aus den Jahren 1895 bis 1902, als Auguste Schmidt dem Verein vorstand, sind etwas mehr als 70 Archivalien überliefert. Dazu gehören Berichte über Generalversammlungen, Briefe an die Vorsitzende sowie ein Protokollbuch der Vorstandssitzungen von 1899 - 1916.

Der Hauptteil des Schriftgutes mit über 1100 Einzelarchivalien, von denen mehr als die Hälfte handschriftlich erstellt wurden, stammt aus der Zeit von 1902 bis 1921 als Helene Lange den Verein führte. Er umfasst unter anderem zahlreiche Protokolle und Berichte, einige Mitgliederlisten, Veranstaltungsprogramme und Flugblätter, Zeitungsartikel, Petitionen und Satzungen, sowohl des ADF als auch anderer Frauenverbände. Zudem enthält er über 500 Briefe, die denen regen Austausch unter den Verbandsfrauen dokumentieren. Zur Abstimmung innerhalb des Vereinsvorstands nutzte Helene Lange eine dem Wortsinn entsprechende Form des Rundschreibens. Sie tat zunächst ihre Ansichten und Vorschläge kund und gab dann eine Reihenfolge vor, in der das Schreiben an die weiteren Vorstandsmitglieder übermittelt werden sollte. Diese hinterließen Empfangsdatum und ihre Stellungnahmen, soweit der Platz es zuließ auf dem gleichen Blatt, und sandten den Brief dann an die nächste Mitstreiterin in der Liste, die dann ihrerseits sowohl zu den Vorschlägen Helene Langes als auch zu den Kommentaren ihrer Kolleginnen Stellung nehmen konnte, bis der Brief mit allen Kommentaren wieder bei der ersten Vorsitzenden ankam. Diese Schreiben bieten ebenso wie das weitere Schriftgut aus dieser Zeit hervorragendes Quellenmaterial zum ADF unter der Führung Helene Langes.

Die ersten Jahre des Vorsitzes von Dorothee von Velsen von 1921 bis etwa 1927 sind mit etwas mehr als 400 Dokumenten ebenfalls gut im Bestand repräsentiert. Überliefert sind beispielsweise Unterlagen zu Generalversammlungen und kommunalpolitischen Tagungen sowie vielfältiger Schriftverkehr, unter anderem über Fusionsverhandlungen mit dem Verein Frauenbildung- Frauenstudium 1921-1922. Die Jahre nach 1927 bis zur Auflösung des Verbandes 1933 sind wesentlich schlechter im Bestand vertreten und nur wenige Dokumente, wie die Vereins-Satzung von 1930 oder die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung in Leipzig 1933 geben Aufschluss über die Arbeit des Verbandes zu dieser Zeit.

Der Teilnachlass des ADF wurde verzeichnet, digitalisiert und, wenn erforderlich, restauriert. Die Digitalisate sind seit Ende 2019 größtenteils im META-Katalog des i.d.a.-Dachverbandes online zugänglich.

Weitere größere Aktenbestände des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins befinden sich im Helene-Lange-Archiv im Landesarchiv Berlin. Der Teilbestand B Rep. 235-02-01 - Allgemeiner Deutscher Frauenverein enthält neben Briefen bedeutender Protagonistinnen der Frauenbewegung und einem frühen Protokollbuch des ADF von 1892-1899 auch viele Druckschriften und Zeitungsartikel sowie verschiedene Unterlagen zur Frankfurter Ortsgruppe des Allgemeinen Frauenvereins.[15] Im Nachlass von Dorothee von Velsen (B Rep. 235-15-01) befinden sich u.a. Korrespondenz, Unterlagen zu Generalversammlungen, zur Ferdinand – und Louise Lenz-Stiftung sowie zur Auflösung des ADF 1933. Diese Bestände im Helene-Lange-Archiv wurden ebenfalls digitalisiert und sind im META-Katalog des i.d.a.-Dachverbandes recherchierbar, so dass verschiedene Unterlagen des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins / Deutschen Staatsbürgerinnen – Verbandes demnächst zumindest virtuell wieder zusammen recherchierbar sind.

Fußnoten

[1]
Otto-Peters, Louise (1890): Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, S. 10f.
[2]
Vgl. Hundt, Irina / Schötz, Susanne (2015): „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne“. Der Allgemeine Deutsche Frauenverein von 1865, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Nr. 67-68, S. 8-17.
[3]
Vgl. Dickmann, Elisabeth (2005): „Heraustreten aus der Vereinzelung“: Die Frauentage des ADF – Aufbau eines Netzwerkes, in: Frauenaufbruch in die Moderne. Zum 140. Jahrestag der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, hg. v. Stadt Leipzig, 2006, S. 91-101.
[4]
AddF, Kassel; Aktenbestand Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband, NL-K-08 ; 36-4/1, Satzung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, 1885.
[5]
Vgl. AddF, Kassel; NL-K-08 ; 37-5/5, Gründung und Entwicklung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins.
[6]
Vgl. AddF, Kassel; NL-K-08 ; 36-4/2 und NL-K-08 ; 16-6/8, Satzungen des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, 1902.
[7]
Vgl. Wolff, Kerstin (2005): Die zweite Karriere des ADF. Der Fachverband für Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde, in: Frauenaufbruch in die Moderne. Zum 140. Jahrestag der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, hg. v. Stadt Leipzig, 2006, S. 113-118.
[8]
Vgl. NL-K-08 ; 19-2/22 Bericht der Auskunftsstelle für Gemeindeämter der Frau in Frankfurt am Main.
[9]
NL-K-08 ; 36-4/5 Satzungen des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins - zugleich Verband für Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde.
NL-K-08 ; 19-1/5; Vorschläge zur Ausgestaltung des ADF an den Vorstand, S. 3.
Vgl. Stoehr, Irene (1990): Emanzipation zum Staat? Der Allgemeine Deutsche Frauenverein – Deutscher Staatsbürgerinnenverband (1893-1933), Kap. 6. (S. 91-131).
NL-K-08 ; 36-4/6, Satzungen 1923, §2.
NL-K-08 ; 36-4/8, Satzungen des Deutschen Staatsbürgerinnen - Verbands, Allgemeiner Deutscher Frauenverein 1865, Abschnitt I.
NL-K-08 ; 38-2 und NL-K-08 ; 38-3.
Vgl. Knoblich Susanne (2006): Findbuch B Rep. 235-02-01, Allgemeiner Deutscher Frauenverein (ADF) – Helene-Lange-Archiv (HLA).

Recherche zum ADF

Im Online-Katalog META sind Literaturnachweise, Materialien und Digitalisate zum ADF zu recherchieren

Literatur und Links zum ADF

AddF - Archiv der deutschen Frauenbewegung: Louise Otto-Peters

Berlis, Angela (2005): „Wir wollen das Gute für unser Geschlecht.“ Luise Lenz-Heymann und ihr verborgenes Engagement für den ADF, in: Frauenaufbruch in die Moderne. Zum 140. Jahrestag der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, hg. v. Stadt Leipzig, 2006, S. 56-67.

Dickmann, Elisabeth (2005): „Heraustreten aus der Vereinzelung“: Die Frauentage des ADF – Aufbau eines Netzwerkes, in: Frauenaufbruch in die Moderne. Zum 140. Jahrestag der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, hg. v. Stadt Leipzig, 2006, S. 91-101.

Dölle, Gilla (2002): Die Frauenbewegung geht stiften: Stiftungen als Mittel frauenpolitischen Handelns, in: Ariadne : Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Nr. 42, 43-51.

Hundt, Irina / Schötz, Susanne (2015): „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne" Der Allgemeine Deutsche Frauenverein von 1865, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Nr. 67-68, S. 8-17.

Otto-Peters, Louise (1890): Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, S. 10f.

Stoehr, Irene (1990): Emanzipation zum Staat? Der Allgemeine Deutsche Frauenverein – Deutscher Staatsbürgerinnenverband (1893-1933), Kap. 6. (S. 91-131).

Wolff, Kerstin (2005): Die zweite Karriere des ADF. Der Fachverband für Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde, in: Frauenaufbruch in die Moderne. Zum 140. Jahrestag der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, hg. v. Stadt Leipzig, 2006, S. 113-118.

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