Ansprechpartnerin
Dr. Kerstin Wolff
Bearbeiterin
Christina Ramsch
Laufzeit
01.06.2024 - 30.09.2025
Gefördert durch die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Frauen und Männer sind gleichberechtigt – Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam
Neues Ausstellungsprojekt
Das AddF besitzt seit dem Jahr 2000 den Nachlass der Juristin und Politikerin Elisabeth Selbert. Durch diese Schenkung, die durch die noch immer in Kassel lebenden Familie Selbert vollzogen wurde, ist das AddF bereits seit langer Zeit der Ort, an dem die Entstehung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz vermittelt und an sie erinnert wird.
Diese Vermittlungsarbeit, die mit einer über Selbert hinausgehenden Reflektion der Verschränkung von Frauenrechten und demokratischer Entwicklungen in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert verknüpft wird, steht seit ein paar Jahren vor besonderen Herausforderungen. Es zeigt sich nämlich, dass sich zunehmend eine unhistorische Erzählung über die Implementierung der Gleichberechtigung im Grundgesetz Bahn bricht.
Anstatt die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten, die ausgehend von der Weimarer Verfassung über die Vorarbeiten auf Herrenchiemsee hin zu Art. 3 Abs. 2 im GG führten, dominiert immer mehr die vereinfachende Darstellung, „die Frauen“ hätten sich gegen „die Männer“ im Parlamentarischen Rat durchgesetzt. Dies ignoriert wichtige Grundlagen der Demokratie, wie zum Beispiel die Parteizugehörigkeit, und vereinfacht den schwierigen Prozess der politischen Debatte und Konsensfindung.
Diese vereinfachende und falsche Erzählung, die eine der wichtigsten demokratischen Grundlagen der Demokratie – nämlich die Verfassung – in dieser Frage auf einen Geschlechterkampf reduziert und damit gesamtgesellschaftliche Aushandlungsprozesse unsichtbar macht, möchte das AddF mit einer neuen (Internet-) Ausstellung revidieren.
Das 75. Jubiläum des Grundgesetzes (GG) im Jahr 2024 nimmt das AddF zum Anlass, die (Entstehungs-)Geschichte von Art. 3 Abs. 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) mit Hilfe einer Vorortpräsentation in den Räumen des AddF und einer ausführlichen Internetausstellung neu zu beleuchten. Die zu erstellende Internetausstellung soll die im Eingangsbereich des AddF befindliche Ausstellung zu Elisabeth Selbert ergänzen und vervollständigen. Während in den Räumen des AddF Elisabeth Selbert als Person im Zentrum steht, soll in der Internetausstellung vor allem die Entstehungsgeschichte von Art. 3 Abs. 2
und die Politik aller im Parlamentarischen Rat tätigen Politikerinnen dargestellt werden. Dabei soll es um die unterschiedlichen politischen Positionen ebenso gehen wie um die außerparlamentarische Arbeit.
Die Internetausstellung soll die Zeitspanne ab 1948 (Verfassungskonvent von Herrenchiemsee) bis zur Inkraftsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes (1958) umfassen und in einem Ausblick auf die Erweiterung des Artikels 1991 eingehen.