ISBN

978-3-926068-28-6

Kosten

23 €

Umfang

223 Seiten

Erschienen

August 2019

Heft 75

Gleichberechtigung als Prozess

Ideen - Entwicklungen - Folgen

»Ist nun Gleichberechtigung?«, fragte provokativ die Journalistin Mithu Sanyal und verwies darauf, dass in Deutschland etliche Jahre eine Bundeskanzlerin regierte. Nein, wohl eher nicht, denn ein Blick auf die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche zeigt, dass es nach wie vor ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in Deutschland gibt. Auch wenn an der Spitze der Regierung bei Erscheinung dieser Ariadne eine Frau steht, so bedeutet das nicht, dass genau so viele Frauen wie Männer als Abgeordnete im Bundestag sitzen. Und auch beim Geld sieht es nicht ›gleich‹ aus. Nach wie vor gibt es in Deutschland einen Gender-Pay-Gap, der bei ca. 21 Prozent liegt und seit Jahren auf diesem hohen Niveau stagniert. Oder nehmen wir die Altersarmut, die hierzulande ganz klar weiblichen Geschlechts ist. Als arm gilt, wer weniger als 917 Euro im Monat zur Verfügung hat – das ist die zurzeit gültige Armutsgefährdungsschwelle. Und an dieser Schwelle finden sich immer mehr Frauen im Rentenalter – vor allem diejenigen, die alleinerziehend waren oder die lange Jahre für die Erziehung der Kinder mit dem Beruf ausgesetzt haben. Die SZ Autorin Felicitas Wilke schreibt dazu in ihrem Artikel »Frauen und Altersarmut: Wie ungerecht!“: »Weil viele Frauen ohnehin schlechter verdienen als ihre Männer, lohnt es sich finanziell, dass sie länger Elternzeit nehmen und auch später beruflich zurückstecken – und dann in Teilzeit erst recht weniger verdienen«, was sich bis ins Rentenalter nicht mehr aufholen lässt.
Dieser Befund muss eigentlich überraschen, denn vor 70 Jahren wurde sowohl in der Verfassung der DDR als auch im Grundgesetz der BRD die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter verankert. »Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben«, so regelte die 1949 in Kraft getretene DDR-Verfassung in Artikel 7 die Geschlechterordnung. Sie ging damit wesentlich weiter als der heftig umstrittene Artikel 3,2 im Grundgesetz, der »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« formulierte und die Anpassung des Rechtes bis ins Jahr 1953 verschob. »Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953. « Ein Datum, welches von der Adenauer Regierung komplett ignoriert wurde. Diese Formulierungen, die nach der Terrorherrschaft des Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg entstanden, waren damals ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung. Beide Formulierungen ließen die Regelung der Weimarer Reichsverfassung von 1919 hinter sich, die in Artikel 109,1 festgelegt hatte: »Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. « Was die Formulierung aus dem Jahr 1949 konkret bedeutete, wie es dazu kam und welchen Weg die Gleichberechtigung in Deutschland – und in anderen Ländern – danach eingeschlagen hat, diese Fragen stehen im Zentrum des Heftes.

Redaktion

Dr. Kerstin Wolff/ Dr. Frauke Geyken/ Laura Schibbe M. A.

Mit Beiträgen von

Sabine Berghahn, Susanne Abeck / Uta C. Schmidt, Karin Gille Linne, Anja Schröter, Manuela Seifert, André Dechert / Susanne Kinnebrock, Valérie Dubslaff, Lara Track, Silvia Ulrich, Sarah Kiani.

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