• Der Deutsche Frauenrat (seit 1951)

    Engagiert für Gleichstellung in Politik und Gesellschaft

Der Deutsche Frauenrat

von Helke Dreier

„Der Deutsche Frauenrat (DF) ist die Lobby der Frauen in Deutschland. Er engagiert sich seit 1951 für die Rechte von Frauen in Deutschland, der europäischen Union und auf internationaler Ebene mit dem Ziel der rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. […] Der DF als Dachverband bundesweit aktiver Frauenorganisationen ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Er vertritt Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Dabei bündelt er, als Ergebnis demokratischer Willensbildung, die Interessen seiner Mitglieder, bringt sie in die Bundespolitik und als Mitglied der Europäischen Frauenlobby auf EU-Ebene ein und äußert sich zu gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Themen.“[1]

Geschichte des Verbandes

Der Deutsche Frauenrat entwickelte sich aus dem „Informationsdienst für Frauenfragen“, der am 8. Dezember 1951 in Frankfurt am Main ins Leben gerufen wurde. Initiatorin für die Gründung war Ruth Woodsmall, die Leiterin der Frauenabteilung des US-Hochkommissariats für Deutschland (HICOG). Im Rahmen der Demokratisierungsbestrebungen der amerikanischen Militärregierung förderte die 1948 gegründete Abteilung die Frauenverbandsarbeit im Deutschland der Nachkriegszeit. Auch die Schaffung des „Informationsdienstes für Frauenfragen“ diente diesem Ziel, denn seine Aufgabe war es, „die Entwicklung der Frauenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem und politischen Gebiet“ zu beobachten und „durch regelmäßige Veröffentlichungen allen interessierten Stellen Aufklärung und Material über den Stand der Frauenarbeit“ zu geben.[2] Die laut Satzung erforderliche Publikation erschien dann durch die Zeitschrift Informationen für die Frau“. Sie erschien erstmalig im April 1952 und wurde bis Ende 2015 herausgegeben; seit 1999 unter dem Namen „FrauenRat“.

Im Informationsdienst für Frauenfragen schlossen sich erstmalig in der Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland Vertreterinnen konfessioneller, gewerkschaftlicher, berufsständischer und staatsbürgerlicher Frauenverbände in einer Organisation zusammen. Die Arbeit gestaltete sich so erfolgreich, dass es 1958 zu Änderungen in der Organisationsstruktur und einer Erweiterung der Aufgaben kam. Dies äußerte sich auch in der Umbenennung zu: „Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“. Mitglieder des Vereins waren jetzt nicht mehr Vertreterinnen der Mitgliedsverbände als Personen, sondern die einzelnen Verbände selbst. Darüber hinaus wollten die Mitgliedsverbände nicht mehr nur gemeinsam informieren, sondern zukünftig auch gemeinsame Aktionen durchführen. Da sie in ihren verbandseigenen Zielen sehr heterogen ausgerichtet waren, stellte dies eine Herausforderung dar. Um bei Kontroversen über bestimmte Themen ein Auseinanderbrechen des Zusammenschlusses zu verhindern, wurde in der Satzung von 1958 festgelegt, dass Aktionen nur einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen werden konnten.[3] Erst 1984 gab der Verband diese Einstimmigkeit zu Gunsten einer einfachen Mehrheit auf, allerdings mit der Einschränkung, dass es zu einer einstimmigen Grundsatzabstimmung kommen muss, wenn ein Verband die zu beschließenden Forderungen in völligem Widerspruch zu den eigenen Grundsätzen sieht.[4]

Durch die kontinuierliche Aufnahme weiterer Organisationen entwickelte sich der ursprüngliche Informationsdienst nach und nach zum bedeutendsten Dachverband der Frauenorganisationen und Frauengruppen gemischter Verbände in Deutschland. Dies äußerte sich 1969 in einer weiteren Umbenennung in „Deutscher Frauenrat - Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“ und noch einmal 1994 durch die Anfügung des Zusatzes „Lobby der Frauen“. Heute versteht sich der Deutsche Frauenrat (DF) als „größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland.“[5]

Verbandsarbeit und -struktur

Das oberste Organ des Deutschen Frauenrates ist die Mitgliederversammlung, die sich aus Delegierten der einzelnen Mitgliedsverbände zusammensetzt. Diese wählen den ehrenamtlich arbeitenden Vorstand und legen in den Beschlüssen zur Mitgliederversammlung die Grundlagen für die Verbandsarbeit fest. Die Geschäftsstelle ist hauptamtlich besetzt und arbeitet der Mitgliederversammlung und dem Vorstand zu. Sie dient sowohl innerhalb des Verbandes als auch nach außen als Kommunikationsplattform[6] und wurde 2001 von Bonn nach Berlin verlegt.

Auf der Bundesebene pflegt der Frauenrat Kontakte zu Ministerien, Behörden und MandatsträgerInnen und setzt sich bei diesen für die Umsetzung der frauenpolitischen Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein. In seiner Funktion als Dachverband der Frauenorganisationen wird er institutionell von der Bundesregierung gefördert und um Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Ausschussanhörungen gebeten.

Darüber hinaus ist der Deutsche Frauenrat auf europäischer und internationaler Ebene tätig. 1987 war er Gründungsmitglied der European Women‘s Lobby (EWL) und erhielt besonderen Beraterstatus (special advisor) beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Vertreterinnen des DF nehmen an UN-Weltkonferenzen teil und reisen regelmäßig als Beobachterinnen zu den Sitzungen der Frauenrechtskommission der UN in New York. Der Deutsche Frauenrat war u. a. beteiligt am Deutschen Nationalen Vorbereitungskomitee für die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 und wirkte mit an den nachfolgenden nationalen Evaluationsmaßnahmen zur Umsetzung der Aktionsplattform von Peking.

Seit vielen Jahrzehnten setzt sich der Deutsche Frauenrat für die Umsetzung des Gleichstellungsparagraphen (Artikel 3 Abs. 2 GG) in die gesellschaftliche Praxis ein. In Zusammenarbeit mit einer breiten Koalition aus Frauenrechtlerinnen und Unterstützerinnen erreichte er 1994 unter anderem die Erweiterung von Absatz 2 um den Anspruch auf Förderung der Gleichberechtigung durch den Staat.[7] Durchgängige Themen in der Lobbyarbeit des Deutschen Frauenrats sind u. a. die soziale Sicherung der Frauen, die berufliche Gleichstellung und die höhere Präsenz von Frauen in politischen Entscheidungsgremien. Zu diesen Schwerpunkten veranstaltete der Deutsche Frauenrat 1994 eine Großkundgebung in Bonn unter dem Titel „Frauen bewegen das Land“, an der – je nach Schätzung – zwischen 25.000 und 50.000 Frauen teilnahmen.[8]

2006 nutzte der Verband die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland als Tribüne, um eine breite Öffentlichkeit aus dem In- und Ausland für das Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution zu sensibilisieren. Bei einer bundesweiten Unterschriftensammlung für den Aufruf „Abpfiff – Schluss mit Zwangsprostitution“ kamen zehntausende von Unterschriften zusammen.

10 Jahre später machte sich der Deutsche Frauenrat im Bündnis „Nein heißt Nein“ für eine Sexualstrafrechtsreform stark. Die breite Solidarität und Einigkeit zwischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und weiblichen Bundestagsabgeordneten aller Parteien führte dazu, dass der Bundestag am 7. Juli 2016 den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualstrafrecht festschrieb.

Seinem staatsbürgerlichen Bildungsauftrag gemäß organisiert der Frauenrat Veranstaltungen, Tagungen und Seminare. Über Veranstaltungen, Aktivitäten und aktuelle Themen informiert der Deutsche Frauenrat auf seiner Internetseite, über Facebook und Twitter sowie über einen youtube-Kanal.

Aktenbestand

Der Bestand des Deutschen Frauenrates gelangte 2014 als Depositum ins Archiv der deutschen Frauenbewegung. Er umfasst 33 Regalmeter und besteht vorwiegend aus Schriftgut. Die Dokumente stammen hauptsächlich aus der Zeit von 1951 bis 2005. Unterlagen zu den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind durchgängig im Bestand überliefert. Auch Dokumente zur Satzung und Satzungskommission decken die Gesamtlaufzeit ab. Die Akten zur Mitgliederaufnahme enthalten zudem auch Satzungen zahlreicher Organisationen, die sich im Laufe der Jahre um eine Aufnahme in den Frauenrat beworben haben und bieten somit eine vielfältige Sammlung von Satzungen deutscher Frauenverbände.

Die im Bestand vorliegende Vorstands- und Mitgliederkorrespondenz reicht bis zum Ende der 1980er Jahre zurück. Schriftwechsel im Rahmen der Lobbyarbeit des Frauenrates, u. a. mit Behörden und PolitikerInnen sowie im Bereich EU und UN sind ab 1976 vorhanden, ebenso wie Bundestagsdrucksachen, Broschüren und Zeitschriften. Die schriftliche Überlieferung ergänzen Tonbänder, einige Fotografien und Videokassetten, z. B. „Zwischen Kaffeeklatsch und Macht“, eine Diskussionsrunde mit der damaligen Vorsitzenden Irmgard von Meibom, deren Nachlass sich ebenfalls im AddF befindet.

Teilbestände des Deutschen Frauenrates und seiner Vorläuferorganisationen werden u. a. im Bundesarchiv und im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung aufbewahrt. Bei den Akten im Bundesarchiv handelt es sich vor allem um Korrespondenz aus den Jahren 1951 bis 1975.[9] Weiteres Schriftgut des Deutschen Frauenrats gelangte über die Vor- und Nachlässe einzelner Vorsitzender in verschiedene Archive. So befinden sich Vorstandsunterlagen des Frauenrates auch im Archiv der sozialen Demokratie.[10]

Fußnoten

[1]
Zitiert nach dem im Jahr 2016 abgestimmten Teil der noch nicht veröffentlichten Grundsätze des DF.
[2]
Gründungssatzung des Informationsdienstes für Frauenfragen, AddF, NL-K-28; 72-2.
[3]
Vgl. Satzungsänderungsentwurf von 1958 des Deutschen Frauenrats, in: AddF, NL-K-28; 1-1, Teil 2.
[4]
Vgl. Angela Icken: Der Deutsche Frauenrat. Etablierte Frauenverbandsarbeit im gesellschaftlichen Wandel, Opladen 2002, S. 86f.
[5]
Vgl. Grundsätze auf der Homepage des Frauenrats, aufgerufen am 24.09.2018.
[6]
Vgl. Gudrun Beckmann-Kircher: Der Deutscher Frauenrat. Kommunikationsstruktur und -verhalten eines Verbandes. Arbeiten aus dem Institut für Publizistik, Band 28, Münster 1981, S. 148-159.
[7]
Vgl. Angela Icken: Der Deutsche Frauenrat. Etablierte Frauenverbandsarbeit im gesellschaftlichen Wandel, Opladen 2002, S. 149-150.
[8]
Vgl. Irene Stoehr / Rita Pawlowski: Die unfertige Demokratie. 50 Jahre „Informationen für die Frau“, Berlin 2002, S. 45.
[9]
Bundesarchiv Koblenz, Deutscher Frauenrat, Bestandssignatur B 211, Laufzeit 1951-1975.
Vgl. Bestand DGB-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie, Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, DGB-Bundesvorstand – Sekretariat Irmgard Blättel, Bestandssignatur 5/DGCW, Laufzeit 1968-1990.

Publikationen aus dem Deutschen Frauenrat (Auswahl)

Stoehr, Irene u. Pawlowski, Rita: Die unfertige Demokratie, 50 Jahre "Informationen für die Frau", Berlin 2002.

Informationen für die Frau: hrsg. von: Informationsdienst des Deutschen Frauenrates - Lobby der Frauen - Bundesvereinigung Deutscher Frauenverbände und Frauengruppen Gemischter Verbände e.V. (DF); April 1952 - 48.1999,5.

Frauenrat. Informationen für die Frau; Informationsdienst des Deutschen Frauenrates - Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen Gemischter Verbände in Deutschland e.V.; 48.1999,6 - 2015.

Literatur über den Deutschen Frauenrat (Auswahl)

Beckmann-Kircher, Gudrun : Der Deutsche Frauenrat. Ämter und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland, Düsseldorf 1984.

Beckmann-Kircher, Gudrun: Der Deutscher Frauenrat. Kommunikationsstruktur und -verhalten eines Verbandes. Arbeiten aus dem Institut für Publizistik, Band 28, Münster 1981.

Icken, Angela: der Deutsche Frauenrat – Etablierte Frauenverbandsarbeit im gesellschaftlichen Wandel, Opladen 2002.

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